Wann benötigt man einen Datenschutzbeauftragten?

Wann benötigt man einen Datenschutzbeauftragten?

Laut Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Allerdings gibt es für kleinere Unternehmen eine Ausnahme: Wenn weniger als 10 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist kein Datenschutzbeauftragter erforderlich.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter dennoch erforderlich?

Auch wenn Ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat, gibt es Ausnahmen:

  • Verarbeitung sensibler Daten, wie Gesundheitsdaten, religiöse Zugehörigkeit, ethnische Herkunft oder sexuelle Orientierung.
  • Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte, beispielsweise zu Analyse-, Werbe- oder anderen geschäftlichen Zwecken.

In diesen Fällen ist ein Datenschutzbeauftragter zwingend zu benennen, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte ist für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Laut Artikel 39 der DSGVO gehören dazu unter anderem:

  • Beratung & Schulung der Verantwortlichen und Mitarbeiter zum Datenschutz.
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und interner Datenschutzrichtlinien.
  • Unterstützung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 DSGVO.
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Anfragen.
  • Risikobewertung der Datenverarbeitung im Unternehmen.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

Unternehmen können entweder einen internen Datenschutzbeauftragten benennen oder einen externen Experten beauftragen. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile:

Interner Datenschutzbeauftragter

✔ Kennt interne Abläufe und Strukturen genau.
✔ Schnell verfügbar für interne Anfragen.
✘ Möglicher Interessenkonflikt mit anderen Aufgaben.
✘ Erfordert regelmäßige Schulungen und Weiterbildung.

Externer Datenschutzbeauftragter

✔ Bringt umfassendes Fachwissen mit.
✔ Neutraler Blick auf das Unternehmen.
✔ Übernimmt Haftung bei Verstößen – auch bei Fahrlässigkeit.
✘ Einarbeitungszeit erforderlich, um betriebliche Abläufe zu verstehen.

Die Entscheidung hängt von den individuellen Anforderungen des Unternehmens ab. Während ein interner Datenschutzbeauftragter mit den internen Prozessen bestens vertraut ist, bringt ein externer Experte oft eine objektive Sichtweise und tiefgehendes Fachwissen mit.


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