Betrifft die DSGVO auch private Webseiten?
Viele Website-Betreiber gehen davon aus, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für sie nicht gilt, wenn ihre Seite ausschließlich für Freunde, Bekannte oder Verwandte gedacht ist und keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden. Doch diese Annahme ist nicht korrekt.
Sobald eine Website im Internet veröffentlicht wird, ist sie grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich – unabhängig davon, an wen sie sich primär richtet. Die Relevanz der DSGVO hängt davon ab, in welchem Umfang auf der Seite personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Support-Artikel: „Wann benötige ich eine Datenschutzerklärung?“
Wichtiger Hinweis: Keine Rechtsberatung
Dieses Informationsangebot dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Es kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
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